Einhaltung und Konsequenzen des Haustürkodex

Verantwortungsvoller Haustürvertrieb zum Schutz von Verbraucher:innen setzt eine stringente Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsanforderungen und entsprechende Maßnahmen bei Verstößen voraus. 

Zu einem ganzheitlichen Überwachungskonzept gehört darüber hinaus bereits im Rahmen der Entwicklung auch im Bereich der Selbstregulierung die Konsultation relevanter Stakeholder wie bspw. Ministerien, Behörden und Interessenvertreter. 

Der Haustürkodex sichert die Einhaltung der Qualitätsstandards durch eine unabhängige private Überwachungsstelle – die SCOPE Europe Monitoring, die die Unternehmen jährlich kontrolliert werden. Diese Prüfung basiert auf etablierten und international anerkannten Verfahren der unabhängigen Konformitätsbewertung. Die Überwachungsstelle verleiht Unternehmen nach Bestehen der Prüfung das Konformitätskennzeichen.

Das Kennzeichen ist Nachweis und Auszeichnung für die Einhaltung der hohen Qualitätsanforderungen des Haustürkodex. Es darf von dem Unternehmen bis zur nächsten Prüfung verwendet werden.

Verstöße gegen die Anforderungen des Haustürkodex werden von der privaten Überwachungsstelle mit Konsequenzen geahndet. Dabei orientiert sich die Überwachungsstelle u.a. an der Art und Schwere des Verstoßes. Ultima Ratio ist der Ausschluss eines Unternehmens aus dem Haustürkodex. 

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