Mehrwerte und Ziel des Haustürkodex
Haustürvertrieb ist im Telekommunikationsbereich unverzichtbar. Er ermöglicht zum einen Glasfasernetze schnell, flächendeckend und kostengünstig auszubauen und damit die Gigabitziele der Bundesregierung zu erreichen. Dabei umfasst der Vertrieb an der Haustür neben Glasfaser auch weitere Telekommunikationsprodukte, wie Gigabitanschlüsse und TV-Empfangsmöglichkeiten. Verbraucher:innen profitieren produktunabhängig ganz wesentlich von der Beratung vor Ort, die bequem im eigenen Haus stattfindet und individuell auf Fragen eingehen kann.
- Der Haustürvertrieb ist DER Vertriebskanal, um Verbraucher:innen, ggf. in ihrer Rolle als Hauseigentümer, in direktem Kontakt über Ausbauprojekte zu informieren. Zum Beispiel über FTTH-Ausbau (Fiber-To-The-Home).
- Durch die Vorvermarktung an der Haustür ist sichergestellt, dass Verbraucher:innen rechtzeitig von einem Infrastrukturausbau in ihrer Region erfahren und sich frühzeitig dafür entscheiden können. Nur so kann Glasfaser möglichst flächendeckend ausgerollt, können nahezu alle Haushalte erreicht und ein späterer Anschluss einzelner Häuser vermieden werden. Denn ausgebaut wird zunächst nur dort, wo Unternehmen eine entsprechende Nachfrage verzeichnen. Ein nachträglicher Anschluss an das Glasfasernetz ist für Verbraucher:innen in der Regel deutlich kostspieliger, da dieser mit zusätzlichen Tiefbauarbeiten verbunden ist.
Qualitätsanforderungen
Wer sich freiwillig zur Einhaltung des Haustürkodex verpflichtet, bekennt sich klar zu einer verantwortungsvollen, seriösen Vor-Ort-Beratung.
Der Haustürkodex definiert für die unterzeichnenden Unternehmen verbindliche Anforderungen zum Schutz der Verbraucher:innen. Dazu gehören die einheitliche Umsetzung von bestehenden gesetzlichen Vorgaben sowie darüber hinausgehende Anforderungen des Kodex.
Verbraucher:innen profitieren insbesondere von folgenden Maßnahmen, zu denen sich die Telekommunikationsunternehmen verpflichten:
- Klare Anforderungen zur Qualifikation der Mitarbeiter:innen
- Pflichten zum Auftreten der Mitarbeiter:innen inkl. Gebot zur Rücksichtnahme
- Vorgaben zur optischen Erkennbarkeit der Mitarbeiter:innen vor Ort
- Aufklärungspflicht zur Verkaufsabsicht sowie Aushändigung oder elektronische Übermittlung der Produktinformation und vorvertraglichen Informationen
- Bereitstellung von Legitimationsdokument und -informationen mit Pflichtinhalten sowie einer Möglichkeit zur Verifikation der gemachten Angaben
- Hinweis zum Widerrufsrecht und zu weiteren Widerrufsoptionen
- Einrichtung effektiver Beschwerdewege für Verbraucher:innen
- Einrichtung von Compliance-Prozessen zur Nachverfolgung von Pflichtverstößen
- Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen zum Verhaltenskodex
Überzeugen Sie sich selbst von den konkreten Anforderungen. Hier geht's zum Kodex.