Qualitätsanforderungen des Haustürkodex:
Wer sich freiwillig zur Einhaltung des Haustürkodex verpflichtet, bekennt sich klar zu einer verantwortungsvollen, seriösen Vor-Ort-Beratung.
Der Haustürkodex definiert für die unterzeichnenden Unternehmen verbindliche Anforderungen zum Schutz der Verbraucher:innen. Dazu gehören die einheitliche Umsetzung von bestehenden gesetzlichen Vorgaben sowie darüberhinausgehende Anforderungen des Kodex.
Verbraucher:innen profitieren insbesondere von folgenden Maßnahmen, zu denen sich die Telekommunikationsunternehmen verpflichten:
- Klare Anforderungen zur Qualifikation der Mitarbeiter:innen
- Pflichten zum Auftreten der Mitarbeiter:innen inkl. Gebot zur Rücksichtnahme
- Vorgaben zur optischen Erkennbarkeit der Mitarbeiter:innen vor Ort
- Aufklärungspflicht zur Verkaufsabsicht sowie Aushändigung oder elektronische Übermittlung der Produktinformation und vorvertraglichen Informationen
- Bereitstellung von Legitimationsdokument und -informationen mit Pflichtinhalten sowie einer Möglichkeit zur Verifikation der gemachten Angaben
- Hinweis zum Widerrufsrecht und zu weiteren Widerrufsoptionen
- Einrichtung effektiver Beschwerdewege für Verbraucher:innen
- Einrichtung von Compliance-Prozessen zur Nachverfolgung von Pflichtverstößen
- Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen zum Verhaltenskodex
Überzeugen Sie sich selbst von den konkreten Anforderungen:
Woran erkenne ich seriöse Verkäufer:innen?
Auf seinem Ausweis bzw. Legitimationsdokument sind mindestens folgende Angaben enthalten:
→ Ein eindeutiges Identifikationsmerkmal (z.B. Vor- und Nachname der Verkäuferin/des Verkäufers)
→ Name des Providers für die Verkäuferin/der Verkäufer auftritt
→ Ein Hinweis, ob die Verkäuferin/der Verkäufer im Auftrag des Providers auftritt oder dem Unternehmen
angehört (z.B. „Im Auftrag von Unternehmen XY“)
→ Name des Vertriebsdienstleisters, sofern der Vertrieb durch einen solchen durchgeführt wird.
→ Eine individuelle Kennung der Verkäuferin/des Verkäufers
→ Benennung des Haustürkodex (z.B. durch Abbildung des Logos)
→ Zeitraum der Gültigkeit des Ausweises bzw. Legitimationsdokuments
→ Ein Lichtbild der Verkäuferin/des Verkäufers