Qualitätsanforderungen des Haustürkodex:

Wer sich freiwillig zur Einhaltung des Haustürkodex verpflichtet, bekennt sich klar zu einer verantwortungsvollen, seriösen Vor-Ort-Beratung. 

Der Haustürkodex definiert für die unterzeichnenden Unternehmen verbindliche Anforderungen zum Schutz der Verbraucher:innen. Dazu gehören die einheitliche Umsetzung von bestehenden gesetzlichen Vorgaben sowie darüberhinausgehende Anforderungen des Kodex.

Verbraucher:innen profitieren insbesondere von folgenden Maßnahmen, zu denen sich die Telekommunikationsunternehmen verpflichten:

  • Klare Anforderungen zur Qualifikation der Mitarbeiter:innen
  • Pflichten zum Auftreten der Mitarbeiter:innen inkl. Gebot zur Rücksichtnahme
  • Vorgaben zur optischen Erkennbarkeit der Mitarbeiter:innen vor Ort
  • Aufklärungspflicht zur Verkaufsabsicht sowie Aushändigung oder elektronische Übermittlung der Produktinformation und vorvertraglichen Informationen
  • Bereitstellung von Legitimationsdokument und -informationen mit Pflichtinhalten sowie einer Möglichkeit zur Verifikation der gemachten Angaben
  • Hinweis zum Widerrufsrecht und zu weiteren Widerrufsoptionen
  • Einrichtung effektiver Beschwerdewege für Verbraucher:innen
  • Einrichtung von Compliance-Prozessen zur Nachverfolgung von Pflichtverstößen
  • Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen zum Verhaltenskodex

Überzeugen Sie sich selbst von den konkreten Anforderungen:

Woran erkenne ich seriöse Verkäufer:innen?

Eine gute Verkäuferin / ein guter Verkäufer:

Auf seinem Ausweis bzw. Legitimationsdokument sind mindestens folgende Angaben enthalten:

      → Ein eindeutiges Identifikationsmerkmal (z.B. Vor- und Nachname der Verkäuferin/des Verkäufers)
      → Name des Providers für die Verkäuferin/der Verkäufer auftritt
      → Ein Hinweis, ob die Verkäuferin/der Verkäufer im Auftrag des Providers auftritt oder dem Unternehmen 
           angehört (z.B. „Im Auftrag von Unternehmen XY“)
      → Name des Vertriebsdienstleisters, sofern der Vertrieb durch einen solchen durchgeführt wird.
      → Eine individuelle Kennung der Verkäuferin/des Verkäufers
      → Benennung des Haustürkodex (z.B. durch Abbildung des Logos)
      → Zeitraum der Gültigkeit des Ausweises bzw. Legitimationsdokuments
      → Ein Lichtbild der Verkäuferin/des Verkäufers