FAQ - Fragen und Antworten zum Thema Haustür KODEX
Ein Verhaltenskodex ist ein Instrument im Bereich der Selbst- oder Koregulierung, welches gesetzliche Regelungen durch spezifische Verhaltenspflichten für eine Branche konkretisiert und/oder ergänzt. Im Falle von Selbstregulierung ist die Ausgestaltung der Verhaltenspflichten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vollkommen frei. Die Regelungen des Kodex können demnach frei an die Bedürfnisse der jeweiligen Branche angepasst werden.
Durch eine jährliche, verpflichtende Prüfung der Unternehmen durch die Überwachungsstelle wird sichergestellt, dass die Regelungen aus dem Verhaltenskodex eingehalten werden. Nähere Informationen zur jährlichen Prüfung sind der Website der SCOPE Europe Monitoring UG zu entnehmen.
Die Unternehmen werden jährlich geprüft.
Die absolute Anzahl an Beschwerden zu Verkäufer:innen ist im Verhältnis zu den stattfindenden Haustürbesuchen verschwindend gering. Es ist daher eher von Einzelfällen und weniger einem systematischen, ausufernden Problem auszugehen. Trotz dessen bietet der Branchenkodex zwei Schutzebenen: Zum einen ein verpflichtendes Compliance-Management, wonach Telekommunikationsunternehmen Fehlverhalten und Fehlentwicklungen von Verkäufer:innen identifizieren und geeignete Maßnahmen in Form von Konsequenzen treffen müssen. Zum anderen würde die private Überwachungsstelle Maßnahmen ergreifen (müssen), sofern ein Unternehmen Pflichten des Kodex (und das umfasst eben auch das Compliance-Management) nicht einhalten sollte.
Ein Beispiel:
Nehmen wir an, ein/eine Verkäufer:in hat entgegen des Haustürkodex auf ein/eine Verbraucher:in im Beratungsgespräch Druck ausgeübt.
Das Unternehmen hat einen solchen Verstoß angemessen nachzuverfolgen. Für den genannten Verstoß muss das Unternehmen ein Konsequenzenmanagement eingerichtet haben, das das Risiko, dass der/die Verkäufer:in nochmals Druck ausübt oder einen ähnlichen Verstoß begeht, minimiert. Das Unternehmen muss entsprechend eine geeignete Konsequenz ergreifen. Im vorliegenden Fall spricht das Unternehmen eine Abmahnung aus. Ob Abmahnungen bei Missachtung des Gebots zur Rücksichtnahme wie diesem die gewünschte Wirkung zeigt, hat das Unternehmen regelmäßig zu prüfen.
Die private Überwachungsstelle wird in dem vorliegenden Fall nicht aktiv. Sie prüft das Unternehmen nicht darauf, ob es zu einzelnen Verstößen von Verkäufer:innen gegen den Haustürkodex kommt. Sie prüft das Unternehmen jedoch darauf, ob es ein Compliance-Management eingerichtet hat, das dazu geeignet ist, sicherzustellen, dass Verkäufer:innen ihre Pflichten einhalten. Stellt die private Überwachungsstelle fest, dass dem nicht so ist, so spricht sie eine angemessene Konsequenz aus und verlangt vom Unternehmen die Einrichtung eines solchen Compliance-Managements. Stellt die private Überwachungsstelle erstmalig fest, dass das Compliance-Management den Anforderungen nicht entspricht, könnte sie das Unternehmen als Konsequenz bspw. schriftlich ermahnen. Stellt die Überwachungsstelle wiederholt einen Verstoß fest, könnte sie dem Unternehmen bspw. für einen Monat untersagen, das Konformitätskennzeichen zu verwenden.
Das Konformitätskennzeichen belegt, dass ein Unternehmen durch die Überwachungsstelle überprüft wurde und die Pflichten aus dem Kodex einhält.

Um sich zur Einhaltung der Anforderungen des Haustürkodex zu verpflichten, muss die Providerauskunft auf der Seite der Überwachungsstelle SCOPE Europe Monitoring UG ausgefüllt werden und alle damit zusammenhängenden Dokumente akzeptiert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website der SCOPE Europe Monitoring.
Glaubwürdige Selbst- und Ko-Regulierung ist u.a. auf einen unabhängigen Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung der aufgestellten Anforderungen angewiesen. Die damit verbundenen Tätigkeiten übernimmt SCOPE Europe Monitoring nach entsprechender Beauftragung. Sie verhilft somit fertig entwickelten Instrumenten der Selbst- und Ko-Regulierung zur Realisierung in der Praxis. Damit stellt sie die Effektivität der Regulierungsmechanismen und ihrer Glaubwürdigkeit nachhaltig sicher.
Die Überprüfung erfolgt nach standardisierten Verfahren. Die Prüfung erfolgt in zwei Stufen. Den genauen Ablauf der Prüfung können Sie auf der Website der SCOPE Europe Monitoring nachvollziehen.
Die Glaubwürdigkeit wird gesichert, indem der Verhaltenskodex und seine Einhaltung regelmäßig überprüft werden. Die Überprüfung erfolgt durch eine unabhängige Überwachungsstelle. Der Verhaltenskodex wird regelmäßig und stetig angepasst. Darüber hinaus wird sich bereits im Stadium der Entwicklung des Verhaltenskodex mit Stakeholderinteressen befasst und diese berücksichtigt.
Der Haustürkodex gilt in seiner aktuellen Form nur für den Vertriebskanal der Haustürgeschäfte in der Telekommunikationsbranche. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Umfang des Kodex in Zukunft erweitert wird.
Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 180 auch regional anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunternehmen. Zudem steht der Verband für wichtige Investoren, die den Glasfaserausbau in Deutschland deutlich voranbringen werden. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 100 Milliarden Euro vorgenommen. Sie investieren auch am stärksten in den zukunftssicheren Glasfaserausbau direkt bis in die Häuser. 90 Prozent der angeschlossenen Kunden nutzen die gigabitfähigen Netze der Wettbewerber.
Der SRIW hat sich auf glaubwürdige Selbst- und Ko-Regulierung im Bereich des Verbraucher- und Datenschutzes spezialisiert – insbesondere auf die Entwicklung und Überwachung glaubwürdiger Verhaltenskodizes wie dem Haustürkodex.
Der Haustürkodex konzentriert sich auf funktionierende Prozesse beim Unternehmen und stellt nicht auf Einzelfälle ab. Die Unternehmen verfügen über umfangreiche Beschwerdewege, sodass sich Verbraucher:innen jederzeit über diese an das jeweilige Unternehmen wenden können.